0208 650527
Führerschein Klasse A
Beschreibung:
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Ausbildung:
Theorie Unterricht: 16 x 90 Minuten (bei Ersterwerb), 10 x 90 Minuten (bei Erweiterung),
Fahrstunden: Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf
Pflichtstunden: 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
Prüfungen: Theorieprüfung und Praxisprüfung
Voraussetzungen:
Einschluss
A2, A1, AM
Mindestalter
24 Jahre
20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)
Vorbesitz erforderlich
Nein