0208 650527
Führerschein Klasse A1
Beschreibung:
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
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Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Ausbildung:
Theorie Unterricht: 16 x 90 Minuten (bei Ersterwerb)
Fahrstunden: Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf
Pflichtstunden: 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
Prüfungen: Theorieprüfung und Praxisprüfung
Voraussetzungen:
Einschluss
AM
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz erforderlich
Nein