Klasse C & CE
Ausbildungsfahrzeug:

Was darf ich damit fahren?
C: Kraftfahrzeuge über 3,5t zGM und einem Anhänger bis 750 kg zGM.
Mindestalter 21 Jahre
Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbidung / qualifikation.
Besonderheit :
Befristet auf 5Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
CE: Kraftfahrzeuge über 3,5t zGM mit einem Anhänger größer als 750 kg zGM.
Mindestalter 21 Jahre
Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbidung / qualifikation.
Besonderheit :
Befristet auf 5Jahre
Vorbesitz der Klasse C erforderlich
