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Klasse C1E
WAS MAN MIT DER KLASSE C1E FAHREN DARF
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
• der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht
übersteigt,
• der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern
die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg
nicht übersteigt.
Im Inland auch Kraftomnibusse – gegebenenfalls mit Anhänger –
bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die
Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des
Fahrzeugs dienen.
Voraussetzungen:
Vorbesitz-Klasse: C1
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre
Benötigte Unterlagen: Passfoto, Ärztliche Untersuchung
Theorie Unterricht:
keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf
Pflichtstunden:
3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nachtfahrt
Prüfungen: Praxisprüfung

