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Klasse CE
WAS MAN MIT DER KLASSE CE FAHREN DARF
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1,
A2 und A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer
dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
• Im Inland auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
Voraussetzungen:
Vorbesitz-Klasse: C
Voraussetzung: Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre*
Benötigte Unterlagen: Passfoto, Ärztliche Untersuchung, Erste Hilfe
Theorie Unterricht:
Grundunterricht 6x 90 Minuten
Zusatzunterricht 4x 90 Minuten
Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf
Pflichtstunden:
5 x Überland, 2 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
Prüfungen: Theorieprüfung und Praxisprüfung
* nach Erwerb „Grundqualifikation BKF“ oder bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraft-
fahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf

