Klasse D
Ausbildungsfahrzeug:


Was darf ich damit fahren?
Kraftomnibusse, die zur Beförderung von mehr als 8 Fahrgästen ausgelegt und gebaut sind,
auch mit Anhänger bis 750 kg/zGM
Mindestalter: 24 Jahre
Ausnahmen bei Berufskraftfahrerausbildung /-qualifikation
Besonderheit:
Befristung auf 5 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
